15 Mio. € Deckung
Maximale Versicherungssumme für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Spezieller Schutz für die Betreuung und das Training fremder Hunde:
Umfassende Absicherung bei öffentlichen Veranstaltungen und Events:
Maximale Versicherungssumme für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Alle Trainer und Hunde automatisch versichert ohne namentliche Nennung
Speziell für Tierheime und gemeinnützige Organisationen entwickelt
Schutz nach § 834 BGB für alle betrieblich gehaltenen Hunde
Gewerbliche Grundstückshaftpflicht für Betriebsgelände integriert
Automatische Deckung bei Events, Tagen der offenen Tür und Festen
Ehrenamtliche Mitarbeiter in Tierschutzvereinen mitversichert
Zusatzbausteine für fremde Hunde und besondere Risiken
Unsere Betriebshaftpflicht deckt alle Arten von Hundebetrieben ab: Hundeschulen, Hundepensionen, Tierheime, Tierschutzvereine, Hundeausbildungsstätten, mobile Hundetrainer, Hundetagesstätten und viele weitere. Auch gemeinnützige Organisationen und ehrenamtliche Tierschutzaktivitäten können versichert werden.
Nein, das ist ein großer Vorteil unserer Versicherung. Sie müssen weder Hunde noch Trainer oder Helfer namentlich auflisten. Alle Tiere und Personen, die im Rahmen Ihres Betriebs tätig sind, sind automatisch mitversichert. Lediglich die Gesamtzahlen werden für die Beitragskalkulation benötigt.
Grundsätzlich sind Schäden an fremden Hunden nur in begrenztem Umfang versichert. Mit unserem "Fremde Hunde Plus" Baustein können Sie diesen Schutz erheblich ausweiten: bis 1.000 Euro für Trainingshunde und bis 3.000 Euro für Pensionshunde. Dies ist besonders wichtig beim Umgang mit wertvollen Rassehunden.
Ehrenamtliche Helfer sind automatisch in der Betriebshaftpflicht mitversichert, solange sie im Auftrag oder mit Wissen des Vereins handeln. Das gilt für Gassi-Geher, Helfer bei Veranstaltungen, Pflegestellen-Betreuer und alle anderen freiwilligen Mitarbeiter in Tierschutzorganisationen.
Ja, betriebliche Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür, Sommerfeste, Adoption-Events und Informationsveranstaltungen sind grundsätzlich mitversichert. Bei größeren Events oder besonderen Risiken empfehlen wir eine vorherige Rücksprache, um optimalen Schutz zu gewährleisten.
Wir empfehlen grundsätzlich die maximale Versicherungssumme von 15 Millionen Euro. Bei Bissunfällen können sehr hohe Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Folgeschäden entstehen. Die höchste Deckung bietet optimale Sicherheit bei nur geringfügig höheren Beiträgen.
Nach § 834 BGB haftet der Tierhalter verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Tier verursacht. Diese Gefährdungshaftung gilt auch für Hundebetriebe. Unsere Versicherung deckt sowohl die Betriebshaftpflicht als auch die Tierhalterhaftung für alle betrieblich gehaltenen Hunde ab.
Ja, selbstverständlich sind auch mobile Hundetrainer versichert, die bei Kunden zu Hause oder auf verschiedenen Trainingsplätzen arbeiten. Der Versicherungsschutz gilt deutschlandweit an allen Einsatzorten. Wichtig ist nur die vollständige Angabe aller Tätigkeiten bei Vertragsabschluss.
Nutzen Sie unseren spezialisierten Schadenservice für Hundebetriebe. Unsere Experten verstehen die Besonderheiten von Hundeschäden und sorgen für eine sachgerechte und zügige Abwicklung. 24-Stunden-Schadenhotline für Notfälle verfügbar.
Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen dienen der Übersicht über die Leistungen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen (AVB) der Uelzener Versicherung. *) Beitragsbeispiele gelten für bestimmte Betriebsarten und können je nach individueller Situation und Risikobewertung abweichen. Eine gewerbliche Anmeldung oder entsprechende Genehmigungen können je nach Tätigkeit erforderlich sein.