ASP-Schutz
Vollständige Absicherung gegen die Afrikanische Schweinepest und alle anderen meldepflichtigen Seuchen
Vollständige Absicherung gegen die Afrikanische Schweinepest und alle anderen meldepflichtigen Seuchen
Langfristige Ertragsersatzleistung über zwei volle Jahre nach dem Schadensereignis
Mitversicherung von Schäden durch Lüftungs-, Heizungs- oder Fütterungsanlagen-Ausfälle
Berücksichtigung besonderer Auflagen und Kosten für umweltgerechte Entsorgung
Zügige Schadensregulierung und Soforthilfe zur Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe
Unterstützung beim Wiederaufbau und schrittweisen Neustart der Schweineproduktion
Individuelle Anpassung der Deckungssumme nach Betriebsgröße und Produktionsschwerpunkt
Über 140 Jahre Erfahrung in der Landwirtschaftsversicherung und Seuchenschadensregulierung
Der Weg zu deiner Ertragsschadenversicherung ist unkompliziert und transparent gestaltet. Wir berücksichtigen die spezifischen Gegebenheiten deines Betriebs und entwickeln eine passgenaue Absicherung für deine individuellen Risiken.
Erfassung deiner Produktionsdaten, Stallplätze, durchschnittlichen Jahreserlöse und besonderen Risikofaktoren
Einschätzung der regionalen Seuchenlage, Betriebshygiene und Ermittlung des optimalen Versicherungsschutzes
Erstellung eines detaillierten Versicherungsangebots mit transparent aufgeschlüsselten Leistungen und Prämien
Schnelle Vertragserstellung und sofortiger Versicherungsbeginn nach Antragsannahme und Prämienzahlung
Sofortige Meldung über unsere 24h-Schadenshotline – auch an Wochenenden und Feiertagen
Telefonische Sofortberatung zur Schadensbegrenzung und ersten erforderlichen Maßnahmen
Besichtigung durch erfahrene Gutachter und Aufnahme aller schadenrelevanten Fakten
Berechnung der Ertragsausfälle und Ermittlung der Entschädigungssumme
Schnelle Regulierung und Überweisung der Entschädigung zur Liquiditätssicherung
Begleitung beim Betriebsneustart und Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen
Ja, die Afrikanische Schweinepest ist als meldepflichtige Tierseuche vom ersten Versicherungstag an vollständig mitversichert. Das gilt sowohl für direkte Schäden durch Bestandskeulung als auch für Folgeschäden durch Sperrzonenmaßnahmen und Transportverbote.
Die Berechnung erfolgt auf Basis deiner durchschnittlichen Jahreserlöse der letzten drei Jahre. Berücksichtigt werden Ferkelverkäufe, Mastschweinerlöse, Zuchttiererträge sowie staatliche Prämien. Für Neubetriebe erstellen wir Prognosen anhand vergleichbarer Betriebe und Planungsunterlagen.
Mit dem erweiterten Versicherungsschutz sind auch Unfälle durch technische Defekte mitversichert. Dazu gehören Ausfälle der Lüftung, Heizung, Fütterungsanlage oder Tränkewasserversorgung, die zu Tierverlusten oder Produktionsunterbrechungen führen.
Die Entschädigungsdauer beträgt maximal 24 Monate ab Schadenseintritt. Dieser Zeitraum deckt sowohl die behördlich angeordnete Sperrzeit als auch die Zeit für Stalldesinfektionen, Bestandsaufbau und Rückkehr zur vollen Produktionskapazität ab.
Bei Unfällen und Diebstahl gibt es keine Wartezeit. Für meldepflichtige Tierseuchen beträgt die Wartezeit 30 Tage, für übertragbare Krankheiten 60 Tage. Diese Fristen beginnen mit dem Versicherungsbeginn und schützen vor bereits bestehenden, aber noch nicht erkannten Erkrankungen.
Für die Antragstellung benötigen wir deine Betriebsnummer, aktuelle Tierbestandszahlen, Stallplatzanzahl, Nachweis der Jahreserlöse (Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung), sowie bei Neuanträgen einen aktuellen Bestandsnachweis vom Veterinäramt.
Ja, Bio-Schweinebetriebe können ihre Mehrerlöse aus ökologischer Erzeugung und Bio-Zuschläge in die Versicherung einbeziehen. Zusätzlich berücksichtigen wir die besonderen Wiedereinstallungsfristen und Zertifizierungskosten nach einem Seuchenfall.
Auch wenn dein Betrieb nicht direkt von ASP betroffen ist, aber in einer behördlich angeordneten Sperrzone liegt, erstatten wir die daraus resultierenden Produktionseinschränkungen und Vermarktungshindernisse. Dies gilt besonders für Transportverbote und Quarantäne-Maßnahmen.
Alle auf dieser Seite dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Übersicht und ersetzen keine individuelle Beratung. Für den konkreten Versicherungsschutz sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Uelzener Versicherung sowie die individuellen Vertragsvereinbarungen maßgeblich.
Änderungen der Versicherungsbedingungen und Prämien vorbehalten. Diese Seite stellt kein bindendes Angebot dar. Irrtümer und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für konkrete Fragen zu deinem Versicherungsschutz wende dich bitte direkt an unsere Fachberater.