Hohe Deckung
15 Millionen Euro Versicherungssumme für umfassenden Schutz
Optimale medizinische Versorgung für Ihren Jagdhund bei jagdbedingten Verletzungen:
Zusätzliche Absicherung für besondere Situationen bei der Jagdausübung:
15 Millionen Euro Versicherungssumme für umfassenden Schutz
Bis zu 4 Jagdhunde automatisch ohne Aufpreis mitversichert
Geliehene oder fremde Jagdwaffen sind automatisch mitversichert
Spezielle Leistung für Angehörige bei schweren Jagdunfällen
Versicherungsschutz bei Auslandsjagden und internationalen Einsätzen
Umfassender Jagd-Rechtsschutz mit 500.000 Euro Deckung
Entschädigung auch bei unversicherten oder zahlungsunfähigen Schädigern
Ja, eine Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültigen Versicherungsnachweis dürfen Sie keine Jagd ausüben. Eine normale Privathaftpflicht reicht nicht aus, da diese Jagdrisiken ausdrücklich ausschließt. Die Mindestdeckungssumme beträgt 500.000 Euro, empfohlen werden jedoch deutlich höhere Summen.
In unseren Jagdhaftpflicht-Tarifen sind bis zu 4 Jagdhunde ohne Aufpreis mitversichert. Dies umfasst Schäden, die Ihre Hunde während der Jagdausübung verursachen. Für darüber hinausgehende Hunde oder für Gesundheitsschutz der Tiere können Sie zusätzliche Bausteine abschließen.
Ja, unsere Jagdversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Dies gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Unfallversicherung. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich vor Auslandsjagden über die jeweiligen nationalen Bestimmungen und erforderlichen Zusatzversicherungen informieren sollten.
Fremde oder geliehene Jagdwaffen sind in unserer Jagdhaftpflicht automatisch mitversichert. Dies gilt für alle üblichen Jagdwaffen, die Sie rechtmäßig zur Jagdausübung verwenden. Der Waffenbesitzer muss nicht zwingend derselbe Versicherer sein.
Ausgeschlossen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Wilderei, Schäden im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch sowie Schäden an eigenen Sachen. Auch reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden sind grundsätzlich nicht versichert, außer bei unserem erweiterten Tarif.
Für aktive Jäger ist der Jagd-Rechtsschutz sehr empfehlenswert. Er deckt nicht nur Schadenersatzprozesse ab, sondern auch behördliche Verfahren, Strafverfahren bei Jagddelikten und zivilrechtliche Streitigkeiten rund um die Jagd. Mit 500.000 Euro Deckung sind auch langwierige Verfahren abgesichert.
Ja, unsere Jagdversicherung deckt sowohl berufliche als auch private Jagdausübung ab. Sie müssen beim Vertragsabschluss angeben, ob Sie auch beruflich jagen. Der Beitrag kann sich entsprechend anpassen, da berufliche Jäger oft höheren Risiken ausgesetzt sind.
Die Ausfallversicherung springt ein, wenn Sie durch einen anderen Jäger geschädigt werden, dieser aber nicht oder nicht ausreichend versichert ist. Sie erhalten dann von Ihrer eigenen Versicherung Entschädigung für berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Höhe.
Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen dienen der Übersicht über die Leistungen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen (AVB) der Uelzener Versicherung. *) Beitragsbeispiele gelten für bestimmte Musterkunden und können individuell abweichen. Ein gültiger Jagdschein ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.