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Ihre Versicherungsbeiträge bequem bezahlen
Für die Zahlung Ihrer Beiträge stehen Ihnen zwei Wege offen: die SEPA-Lastschrift (empfohlen) sowie die Zahlung per Rechnung mittels Überweisung. Mit einem erteilten SEPA-Lastschriftmandat müssen Sie sich um nichts weiter kümmern – wir buchen den fälligen Beitrag wie vereinbart ein und passen den Einzug bei einer Beitragsänderung automatisch an.

SEPA-Lastschriftmandat herunterladen

Laden Sie hier das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es uns unterschrieben zurück.

Formular SEPA-Lastschriftmandat (PDF)

Ihre Bezahlmethoden im Überblick

So können Sie Ihre Versicherungsbeiträge an die Uelzener bezahlen:

SEPA-Lastschrift

Empfohlen

  • Einzug zum 1. oder 15. eines Monats
  • Zahlweisen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
  • Monatliche und vierteljährliche Zahlweise exklusiv per Lastschrift
  • Automatische Anpassung bei Beitragsänderungen
  • Keine versäumten Fälligkeiten – wir kümmern uns um die rechtzeitige Zahlung
Hinweis: Eine unterjährige Zahlweise ist erst ab 20,- € pro Zahlung möglich.

Überweisung

Zahlung per Rechnung

  • Zahlung des in der Rechnung genannten Betrags per Überweisung
  • Komfortabel per Bezahlcode (GiroCode bzw. EPC-QR-Code)
  • QR-Code mit der Banking-App scannen und Überweisung freigeben
  • Keine Zahlendreher dank vorausgefüllter Zahlungsdaten
  • Bitte den in der Rechnung angegebenen Empfängernamen und die IBAN verwenden
Tipp: Prüfen Sie nach dem Scannen in Ihrer Banking-App, ob alle Daten mit der Rechnung übereinstimmen.

Überweisung per Bezahlcode in drei Schritten

1. Banking-App öffnen

Melden Sie sich in Ihrer Banking-App an und wählen Sie die Funktion zum Scannen eines Bezahlcodes (häufig auch „Foto-Überweisung").

2. QR-Code scannen

Scannen Sie den Bezahlcode auf Ihrer Rechnung. Empfängername, IBAN, BIC, Betrag und Verwendungszweck werden automatisch übernommen.

3. Überweisung freigeben

Kontrollieren Sie die übernommenen Daten und geben Sie die Überweisung frei – fertig.

Häufig gestellte Fragen zum Zahlungsverkehr

Sie können Ihre Beiträge per SEPA-Lastschrift (empfohlen) oder per Rechnung mittels Überweisung bezahlen. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat ziehen wir den fälligen Beitrag automatisch ein und passen den Einzug bei Beitragsänderungen entsprechend an.

Nachdem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir den fälligen Beitrag wie vereinbart zum 1. oder zum 15. eines Monats von Ihrem Konto ab. Als Zahlweise können Sie zwischen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich wählen, wobei die monatliche und vierteljährliche Zahlweise exklusiv per Lastschrift möglich ist. Eine unterjährige Zahlweise ist erst ab 20,- € pro Zahlung möglich.

Ein Bezahlcode ist ein europaweit standardisierter QR-Code, der eine schnelle und einfache Überweisung mit allen gängigen Banking-Apps ermöglicht. Er enthält alle für die Überweisung relevanten Zahlungsdaten – Empfängername, IBAN, BIC, Betrag und Verwendungszweck – und ist gewissermaßen der digitale Nachfolger des vorausgefüllten Überweisungsträgers.

Öffnen Sie Ihre Banking-App, scannen Sie den Bezahlcode und geben Sie die Überweisung frei. Die meisten Banking-Apps besitzen bereits einen QR-Code-Reader; häufig finden Sie die Funktion auch in Kombination mit „Foto-Überweisung" o. ä. So müssen Sie Verwendungszweck, Betrag, Empfängername, IBAN und BIC nicht mehr abtippen. Bei Fragen zu oder Problemen mit Ihrer Banking-App wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.

Ja. Die Überweisung mittels Bezahlcode ist schnell und sicher ohne Zahlendreher, da die Zahlungsdaten automatisch übernommen werden. Prüfen Sie nach dem Scannen in Ihrer Banking-App einfach, ob alle Informationen wie auf der Rechnung aufgeführt übernommen wurden.

Seit dem 9. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen – auch IBAN-Namensabgleich oder Verification of Payee (VoP) genannt. Vor der Freigabe prüft die Bank, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Die Regelung gilt für Echtzeit- und herkömmliche Euro-Überweisungen von Girokonto zu Girokonto. Das Ergebnis kann lauten: vollständige Übereinstimmung (Überweisung wird direkt ausgeführt), fast übereinstimmend (der hinterlegte Name wird angezeigt) oder keine Übereinstimmung (Sie werden auf das Risiko hingewiesen). In jedem Fall entscheiden Sie, ob Sie die Zahlung freigeben.

Wenn Sie eine Überweisung – beispielsweise Ihrer Versicherungsbeiträge – an uns vornehmen, verwenden Sie bitte den in der Rechnung angegebenen Empfängernamen und die IBAN. So erhalten Sie bei der Empfängerüberprüfung Ihrer Bank ein positives Ergebnis, da der eingegebene Name mit dem des Zahlungsempfängerkontos übereinstimmt.

In der Regel handelt es sich um einen Erstbeitrag und einen Folgebeitrag. Bitte überprüfen Sie hierzu die Ihnen zugegangenen Vertrags- und Rechnungsdokumente. Auf Ihrem Kontoauszug erkennen Sie im Verwendungszweck der Lastschrift, für welchen Vertrag und für welche Periode der Beitrag verbucht wurde.

Ja, eine monatliche Ratenzahlung ist möglich. Senden Sie uns dazu eine E-Mail mit dem Betreff „Ratenzahlung" und nennen Sie uns Ihre Partner- und Vertragsnummer, die Ratenhöhe sowie den gewünschten Ratenzahlungsbeginn. Bitte beachten Sie: Mahnungen können nicht gestoppt werden. Der Versicherungsschutz erlischt 14 Tage nach Erhalt der 2. Mahnstufe und besteht erst nach restlosem Ausgleich der offenen Forderungen wieder. Falls bereits ein Inkassoverfahren eingeleitet wurde, wenden Sie sich bezüglich einer Ratenzahlung bitte an das Inkassounternehmen.

Eine Finanzamtbescheinigung können Sie bequem online anfordern. Nach dem Absenden des Formulars öffnet sich eine Bestätigungsseite und Sie erhalten zusätzlich eine E-Mail zur Bestätigung.

Bankverbindung, Adresse oder Name geändert?

Hat sich Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder Ihr Name geändert? Teilen Sie uns Ihre neuen Daten einfach mit – wir aktualisieren Ihren Vertrag und richten den Beitragseinzug korrekt ein.

Bitte halten Sie bereit:

  • Ihre Partner- und Vertragsnummer
  • Ihre Telefonnummer und Erreichbarkeit
  • Die geänderten Angaben (z. B. neue IBAN)

Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Vertragsunterlagen und Rechnungen der Uelzener Versicherung. Verwenden Sie bei Überweisungen stets den in Ihrer Rechnung angegebenen Empfängernamen und die dort genannte IBAN, um bei der Empfängerüberprüfung Ihrer Bank ein positives Ergebnis zu erhalten.