Schutz bei Gast- oder Fremdreitern
Wenn andere Personen dein Pferd reiten, bist du trotzdem abgesichert.
Mit diesen starken Leistungen bist du als Pferdehalter:in rundum abgesichert – ganz gleich, wie und wo du reitest!
Wenn andere Personen dein Pferd reiten, bist du trotzdem abgesichert.
Schäden an gemieteten Stallungen oder Weiden sind bis zu 100.000 € pro Schadensfall gedeckt.
Ob Turniere, Wanderritte oder andere Events – dein Pferd ist mitversichert.
Auch ohne Sattel oder mit alternativer, gebissloser Zäumung genießt du vollen Versicherungsschutz.
Mit dem Best-Leistungs-Zusatzmodul kannst du deinen Schutz noch weiter optimieren.
Mach den nächsten Schritt für deine Sicherheit im Sattel – mit unserem erweiterten Schutzpaket für Pferdehalter:innen!
Wer zusätzlich zur Pferdehalterhaftpflicht unseren speziellen Pferdehalter-Schutz bucht, erhält 5 % Rabatt auf die Kombi.
Dieses Schutzpaket kombiniert zwei wichtige Versicherungen:
Unfallversicherung für Reiter:innen
Ob beim Reiten oder im Stall – ein Unfall kann schnell passieren. Unsere Reiter-Unfallversicherung federt die finanziellen Folgen ab, etwa bei körperlichen Beeinträchtigungen, Krankenhauskosten oder längerer Ausfallzeit. So bleibt dein Lebensstandard auch in schwierigen Situationen erhalten.
Rechtsschutz für Pferdehalter:innen
Gerätst du in einen Rechtsstreit rund um dein Pferd – etwa bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der privaten Tierhaltung – steht dir unsere Pferdehalter-Rechtsschutzversicherung zur Seite und übernimmt die Kosten.
Jetzt Pferdehalter-Schutz ergänzen und sparen!
Nutze den Vorteil unseres Kombi-Angebots – für noch mehr Schutz und ein gutes Gefühl bei allem, was du mit deinem Pferd unternimmst.
Als Pferdebesitzer:in solltest du unbedingt darüber nachdenken, dein Tier haftpflichtrechtlich abzusichern. Eine Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn dein Pferd Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Allerdings reicht diese Absicherung nicht in allen Situationen aus.
Sobald du mit Pferden beruflich zu tun hast – etwa in der Ausbildung, Therapie oder Betreuung fremder Tiere – benötigst du eine gesonderte Absicherung. In solchen Fällen bist du mit einer Berufshaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite. Sie springt ein, wenn dir im Rahmen deiner Tätigkeit ein Missgeschick passiert, das zu einem Schaden an Mensch, Tier oder Sache führt.
Die Uelzener Versicherung bietet hierfür spezielle Lösungen für Berufe mit Tieren an. Ob als Pferdezüchter:in, Reitlehrer:in, Pferdetherapeut:in, Trekkingführer:in oder Coach – es gibt individuell zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherungen. Für Unternehmen, die mit Pferden arbeiten, stehen darüber hinaus Betriebshaftpflichtversicherungen zur Verfügung.
Auch im privaten Bereich solltest du dich absichern. Kommt es in deinem Alltag zu einem Schaden, den du als Privatperson verursachst, bist du nur mit einer Privathaftpflichtversicherung geschützt. Diese ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in jedem Fall sinnvoll, um dich vor finanziellen Risiken zu schützen.
Für Pferdebesitzer besteht keine gesetzliche Pflicht, eine spezielle Haftpflichtversicherung für ihr Tier abzuschließen. Dennoch ist der Abschluss einer Pferdehalterhaftpflicht dringend anzuraten. Denn ohne entsprechenden Versicherungsschutz trägst du im Schadensfall allein die volle Verantwortung – und haftest mit deinem gesamten Vermögen für alle Schäden, die dein Pferd verursacht.
Wenn du eine Reitbeteiligung vereinbarst, musst du keine zusätzlichen Schritte einleiten oder Beiträge zahlen. In unseren Tarifen ist die Reitbeteiligung automatisch beitragsfrei mitversichert.
Ja, selbstverständlich. Eine Änderung der Deckungshöhe ist jederzeit problemlos möglich.
Fremdreiter sind Personen, die gelegentlich und ohne Entlohnung auf einem Pferd reiten, das ihnen nicht gehört. Da sie mit dem Tier weniger vertraut sind, steigt die Wahrscheinlichkeit von Unfällen oder Schäden. Deshalb sollte dieser Risikofaktor über eine Pferdehaftpflichtversicherung abgesichert sein. In allen Varianten unseres Haftpflichtschutzes bei der Uelzener sind Fremdreiter sowie Gastreiter mitversichert.
Nein, eine namentliche Nennung ist nicht erforderlich – auch unbenannte Fremdreiter sind mitversichert.
Während eine Reitbeteiligung regelmäßig Kontakt zum Pferd hat, zum Beispiel mehrmals pro Woche, reiten Gastreiter nur sporadisch. Beide Gruppen sind bei uns kostenfrei in der Pferdehaftpflicht abgesichert.
Ja, vorübergehende Auslandsaufenthalte sind weltweit abgesichert – mit Ausnahme von USA, Kanada und zugehörigen Gebieten.
Unsere Tarife enthalten keine Mindestanforderungen bezüglich der Zaunhöhe.
Ja, auch das ist bei uns im Rahmen der Versicherung abgedeckt. Es gelten keine Einschränkungen.
Ob Angehörige mitversichert sind, hängt davon ab, ob sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben. Schäden innerhalb dieser Gemeinschaft – etwa bei Ehepartnern oder mit im Haushalt lebenden Kindern – sind laut Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ bezieht sich auf das gemeinsame Wohnen und den geteilten Lebensmittelpunkt.
Beispiele zur Verdeutlichung:
Wenn Angehörige in häuslicher Gemeinschaft einem Dritten einen Schaden zufügen, sind sie im Rahmen der Police wie der Versicherungsnehmer selbst abgesichert.
Ein Schadenfall muss gemäß unseren Bedingungen umgehend gemeldet werden – auch dann, wenn noch keine Forderungen geltend gemacht wurden.
Sobald du das Pferd übernimmst oder zu dir holst, kannst du eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ja, die Kosten für die Pferdehaftpflichtversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Ja. Wenn du mehrere Pferde versicherst, sinkt der Beitrag je Tier. Ab vier Pferden bleibt der Beitrag pro Tier konstant auf dem reduzierten Niveau.
Die Forderungsausfalldeckung schützt dich, wenn dir jemand einen Schaden zufügt, der weder versichert ist noch zahlen kann. Viele leistungsstarke Tarife in der privaten Haftpflichtversicherung beinhalten diese Leistung – sie greift, wenn ein rechtskräftiges Urteil gegen den Verursacher vorliegt und keine andere Versicherung einspringt.
Ja, solange es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Wer das Pferd also aus Freundschaft oder Nachbarschaftshilfe betreut und dafür kein Geld erhält, ist im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Ja, Turniere, Reitwanderungen, Distanzritte, Shows und sogar Pferderennen sind in unserer Pferdehaftpflicht abgedeckt.
Operationen beim Pferd sind oft mit hohen Kosten verbunden. Die OP-Versicherung übernimmt die Kosten für chirurgische Eingriffe und die anschließende Nachbehandlung.
Eine Kolik ist eine der häufigsten und gefährlichsten Erkrankungen beim Pferd. Die Kolik-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer notwendigen Behandlung oder Operation.
Sie besitzen mehrere Pferde? Mit der Herden-Versicherung sichern Sie Ihren gesamten Bestand bequem und kostengünstig in einem Tarif ab.
Als Pferdehalter haften Sie für Schäden, die Ihr Pferd verursacht – oft in unbegrenzter Höhe. Die Pferdehalter-Haftpflicht schützt Sie zuverlässig vor diesen finanziellen Risiken.
Die Uelzener Reiter-Unfallversicherung im Speziellen schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls beim Reiten oder im Umgang mit deinem Pferd. Sie übernimmt Kosten für unfallbedingte Behandlungen, um deinen Lebensstandard zu halten.
Ob Streit beim Pferdekauf, mit dem Stallbetreiber oder dem Tierarzt – rund ums Pferd entstehen schnell rechtliche Auseinandersetzungen. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Der Tod oder die notwendige Nottötung Ihres Pferdes bedeutet einen erheblichen finanziellen Verlust. Die Lebensversicherung erstattet den vereinbarten Wert Ihres Pferdes bei Tod durch Krankheit oder Unfall.